News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 758897 | ||
Datum | 08.04.2013 08:07 MSG-Nr: [ 758897 ] | 19933 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Wird das vielleicht v.a. als Ausnahme genehmigt, wenn man an der Autobahn steht? Oder ist das allgemein recht einfach zu bekommen? Hallo! Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob die Heckwarnanlage (Ohne Lauflicht), bei uns TriBlitz, als Ausnahme genehmigt worden ist. Da wir damals, also 1997, noch keine BAB vor der Tür hatten, schließe ich dass mal aus. Die BAB93 wurde erst Ende 2000 in unserem Bereich fertiggestellt. Werd aber mal in den Unterlagen schauen, wie sich das verhält. Unseren VSA haben wir allerdings in dem Zeitraum erhalten, in dem die BAB 93 fertiggestellt wurde. MFG | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|