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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung mittels | 35 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 758892 | ||
Datum | 08.04.2013 00:06 MSG-Nr: [ 758892 ] | 20102 x gelesen | ||
Hallo, sehe in der Tabelle von 2004 für Niedersachsen vier nein, Heckwarnanlagen waren zu diesem Zeitpunkt aber auch in Nds. schon recht verbreitet - dann wohl illegal. Aber dies nur am Rande. Bezüglich der aktuellen Lage habe ich zufällig grade gestern mal einen Blick in den Fahrzeugschein (inzw.: Zulassungsbestätigung Teil II oder so) geworfen, LF 20/16 Baujahr 2010, und demnach gilt für Nds.: Ausnahmegenehmigung nach § 49a StVZO. Gruß Daniel | ||||
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