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RubrikEinsatz zurück
ThemaWassersauger; war: Sprungrettungsgerät aufs (H)LF29 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern758810
Datum07.04.2013 12:48      MSG-Nr: [ 758810 ]4774 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Hierzu noch eine Bemerkung, auch wegen der Argumentation "Wir haben nur ein Fahrzeug, wo sollen wir den Sauger sonst hintun?":
Wenn eine Wehr wirklich nur 1-2 Fahrzeuge hat, wie oft hat sie es dann
- mit Bränden zu tun,
- die in zerstörbarem Umfeld stattfinden
- bei denen der Schaden noch nicht ein totaler solcher ist
- wo man sich mit dem Löschwasser verkalkuliert hat
- und bei denen der Einsatz eines Wassersaugers nötig und noch sinnvoll ist?

Das wird eine sehr, sehr geringe Zahl sein. Ist es da unangemessen, wenn man die etwas größere Nachbarwehr hinzuzieht, die solche Gerätschaften hat und transportieren kann?


Da stimme ich dir in großen Teilen zu, schreibe aber glaub noch separat was dazu, insgesamt geht die Wassersaugerdiskussion für mich ein wenig am Thema vorbei.


Geschrieben von Linus D.Und: Ist es nicht denkbar, dass man sich ein kleines putziges Logistikfahrzeug anschafft? Sowas in dieser [1] Richtung? In Bayern z.B. geht man z.Zt. vermehrt in diese Richtung, solche Fahrzeuge werden seit letztem Jahr gefördert. (Bezeichnet als "MTW", gefördert bei Feuerwehren die ein Fahrzeug mit Atemschutzausrüstung haben, Bauform kann auch ein Kleinbus sein, eine Transportmöglichkeit für Gerät muss aber immer gegeben sein.)

Das ist eine Grundfalsche Annahme, ein MTW nach förderrichtlinie muß mindestens Besatzung 1/5 haben (das kann man mit deinem Beispiel noch hinbekommen), es sind aber handelsübliche Kleinbusse bzw. serienmäßige Kombifahrzeuge zu verwenden, da geht dein Pritsche/Plane Fahrzeug schonmal gar nicht. Normmäßig kann ein passendes Fahrgestell für einen MTW nach Baurichtlinie Bayern z.B. so oder so ähnlich ausschauen.
Schau dir die Richtlinie mal genau an dann komst zu dem gleichen Ergebniss.


Geschrieben von Linus D.[1]: Ich meine hier nicht speziell die Beladung dieses Fahrzeuges, sondern eher den Typ "Transporter mit Doppelkabine und Pritsche, < 3,5t".

Den kriegst in Bayern nicht legal gefördert, nur etwas schwerer mit mehr Zuladung geht das als GW-L1, dann mit satter Förderung, und davon werden auch grad vermehrt Fahrzeuge beschafft.


Gruß
Christian




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 06.04.2013 12:13 Jürg7en 7M., Weinstadt Sprungrettungsgerät aufs (H)LF, d.h. Erstangriffsfahrzeug
 06.04.2013 14:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
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 06.04.2013 15:56 Lars7 T.7, Oerel  
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 06.04.2013 17:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 06.04.2013 18:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 06.04.2013 19:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 06.04.2013 21:48 Lüde7r P7., Kelkheim
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