Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge |
Autor | Kons8tan8tin8 S.8, Runkel / Hessen | 758676 |
Datum | 05.04.2013 11:26 MSG-Nr: [ 758676 ] | 17058 x gelesen |
Infos: | 05.04.13 DIN 14502-3 Ausnahmeregelungen der BL 03.04.13 Farbgebung Feuerwehrfahrzeuge 03.04.13 DIN 14502-3
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Hallo,
was du meinst, ist so was. Damit ist uns bei der Feuerwehr aber nicht geholfen. Die Heckbeklebung, von der hier gesprochen / geschrieben wird, ist eine vollflächige, reflektierende Beklebung, z.B. so etwas. Diese Beklebung gilt als Beleuchtungseinrichtung und ist zulassungspflichtig.
Das ist so nicht ganz korrekt. Eine Heckwarnmarkierung gilt erst dann als lichtechnische Einrichtung welche auch zulassungspflichtig ist wenn die Folie die Rückstrahlklasse C gem. ECE104R hat. Bei dem von dir verlinkten Fahrzeug handelt es sich maximal um eine retroreflektierende Folie der Rückstrahlklasse E gem. ECE104R sowie um eine fluoreszierend Folie. Hochreflektierende Folien der Rückstrahlklasse C erkennt man daran das sie mikroprismatisch (mit einer Wabenstruktur ausgestattet) sind.
Die retroreflektierenden Folien der Rückstrahlklasse E gem. ECE104R werden im gewerblichen Bereich auch für retroreflektierende Werbung an Fahrzeugen verwendet. Diese Folien dürfen immer in Verbindung mit einer stärker reflektierenden Konturmarkierung der Rückstrahlklasse C gem. ECE104R verwendet werden. Hier sind jedoch die Vorgaben der ECE104R im Bezug auf Fahrzeugabmessungen zu beachten.
Prinzipiell kann jedes Sonderfahrzeug mit einer rot/gelben Warnmarkierung aus retroreflektierender Folie der Rückstrahlklasse E gem. ECE104R ausgestattet werden wenn diese mit einer hochreflektierenden Konturmarkierung der Rückstrahlklasse C gem. ECE104R kombiniert wird. Bei dieser Variante ist jedoch darauf zu achten das der Rot-Anteil am Heck auch trotz Beklebung der anrechenbaren Flächen noch 75% betragen muss. Klick Bei diesem Link ist ein ein Fahrzeug gezeigt welches in dieser Form markiert wurde. Dabei handelt es sich dann schlichtweg um "retroreflektierende Werbung". Alle anderen Vorgaben hinsichtlich ECE104R i.V.m. der DIN14502-3 werden hier eingehalten.
Ziel einer Heckwarnmarkierung sollte jedoch sein die Tages- und Nachtsichtbarkeit des Fahrzeugs zu erhöhen. Dabei dient der fluoreszierende gelbe Anteil zur Steigerung der Sichtbarkeit am Tag und bei widrigen Sichtverhältnissen wie Nebel oder Schnee. Gleichzeitig dient der retroreflektierende Teil zur Steigerung der Nachtsichtbarkeit. Bei diesen fluoreszierend-retroreflektierenden Folien handelt es sich um Folie der Rückstrahlklasse C (hochreflektierend, mikroprismatisch) diese gelten als lichtteschnische Einrichtung und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Siehe hier: Bild Zahlreiche Bundesländer sind der Empfehlung der DIN 14502-3 bereits gefolgt und haben eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Siehe hier: Klick
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