News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge | ||
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 758675 | ||
Datum | 05.04.2013 11:18 MSG-Nr: [ 758675 ] | 16127 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Leider habe ich keine belastbare Rechtsquelle. Die beziehen sich nämlich alle auf STVO §35,6-8. Für Fahrzeuge nach §35.1 gibt es keine Vorschriften und da ist es dann ortsabhängig, ob die Zulassungsbehörde die "Sicherheitskennzeichnung gem. RSA 95 für Fahrzeuge die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 bis 8 STVO in Anspruch nehmen" auch für die Feuerwehr gestattet. Eine Begründung für einen solchen Antrag wäre es zumindest. Leider sind wir dann aber wieder bei der Ausnahmegenehmigung, die wir eigentlich loswerden wollten. Geschrieben von Henning K. "Einfach irgendwie rot/weiss" reicht also auch dort nicht aus. Richtig. In der RSA 95 ist genau geregelt, wie die Beklebung beschaffen sein muss, wo sie anzubringen ist und wie groß sie mindestens sein muss. Gruß, Jens | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|