Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge |
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 758674 |
Datum | 05.04.2013 11:08 MSG-Nr: [ 758674 ] | 16207 x gelesen |
Infos: | 05.04.13 DIN 14502-3 Ausnahmeregelungen der BL 03.04.13 Farbgebung Feuerwehrfahrzeuge 03.04.13 DIN 14502-3
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Grundsätzlich richtig. Ich meine eine Sicherheitskennzeichnung nach RSA 95. Dein Beispiel zeigt die Mindestanforderung (282*141 mm je Fläche). Die meisten gewerblichen Fahrzeuge haben auch nicht mehr, weil diese Beklebung ziemlich teuer ist, die glatten Flächen bei vielen Fahrzeugen nicht mehr hergeben, oder erst durch zusätzliche Blechtafeln geschaffen werden müssen und die Folien im täglichen Baustelleneinsatz eine geringe Halbwertzeit haben. Mehr muss halt nicht. Die RSA sagt aber ganz klar: "Größere Flächen sind anzustreben". Es ist also nicht verboten, vollflächig zu bekleben, es ist den meisten nur zu teuer.
Zum Punkt 2: RSA 95, 7.1(7)e. : "Diese Sicherheitskennzeichnung, ..., sind als Arbeitsstellensicherung nicht Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung im Sinne der STVZO, sondern regeln sich nach der STVO.
Das rechtliche Problem ist, dass das eigentlich nur für Fahrzeuge nach §35.6-8 und nicht für §35.1 gilt. Warum die Vorschriften für Arbeitsmaschinen strenger sind als für Einsatzfahrzeuge, ist eine Frage, die man mal diskutieren müsste.
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