Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 758631 |
Datum | 04.04.2013 18:44 MSG-Nr: [ 758631 ] | 16779 x gelesen |
Infos: | 05.04.13 DIN 14502-3 Ausnahmeregelungen der BL 03.04.13 Farbgebung Feuerwehrfahrzeuge 03.04.13 DIN 14502-3
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Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Strassenverkehrzulassungsordnung
Mahlzeit,
Geschrieben von Jens C.Das gilt aber nur für die gelb-weisse Variante. Rot-weis ist für Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen, immer zulässig
Hast du dafür eine belastbare Rechtsquelle?
Geschrieben von Jens C.für Fahrzeuge nach § 35.6 (Straßenunterhaltung/Baustelle) sogar zwingend vorgeschrieben.
Dazu gehört die Feuerwehr i.d.R. aber nicht.
Davon abgesehen nennt die StVZO für die betreffenden Fahrzeuge die DIN 30 710 und nicht die Feuerwehr- DIN 14502 Teil 3.
"Einfach irgendwie rot/weiss" reicht also auch dort nicht aus.
Geschrieben von Jens C.Warum das nicht für alle Sonderrechtsfahrzeuge (außer Militär, da ist klar, warum die sowas nicht haben) gilt, weiss bestimmt derjenige, der solche Vorschriften erlässt (,oder auch nicht).
Meine Rede:
Es ist ein Unding, dass selbst die Länder ihre eigenen Polizeiautos munter mit neuartiger Technik abseits jeglicher Rechtsgrundlage ausrüsten und das dann über Ausnahmegenehmigungen oder schlichtes Dulden "legalisieren", anstatt endlich mal die Rechtslage an den Stand der Technik anzupassen. Ein Entwurf zur Aufnahme von Heckabsicherungen in die StVZO hat es sogar in ein anerkanntes Fachbuch gesschafft, dummerweise aber nicht in die StVZO!
Hier wäre bestimmt auch ein Betätigungsfeld für die Feuerwehrverände...
Gruß,
Henning
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