Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Ausgabe und Verwendung von Bekleidung nach DIN EN 469:1995 | 5 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 758567 |
Datum | 03.04.2013 19:56 MSG-Nr: [ 758567 ] | 1429 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Das ist eine Sache des Unternehmers. Er ist verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung. Welche Schutzkleidung geeignet ist muss er entsprechend festlegen, in Abhängigkeit der auftretenden Gefahren. In diesem Punkt ist es dann egal, ob sein Mitarbeiter diese Kleidung frisch aus der Kammer bekommt oder sie schon seit 5 Jahren täglich trägt.
Treten Gefahren auf, die durch die alte PSA nicht abgewendet werden können, brauchen entsprechend alle Mitarbeiter, die dieser neuen Gefahr begegnen auch entsprechende neue Ausrüstung.
Wenn der Unternehmer aber einschätzt, dass die PSA gegen Stichflammen aus dem Jahr 1995 den Anforderungen noch genügt, spricht nicht s gegen eine weitere Nutzung, auch wenn die Hersteller und Forscher seitdem nicht untätig gewesen sind. Er muss es schlussendlich veranworten.
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