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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 758554 | ||
Datum | 03.04.2013 18:43 MSG-Nr: [ 758554 ] | 18323 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Mahlzeit. Wenn es sich um Fahrzeuge nach der EG-Fahrzeugklasse N2 >7,5t, N3, O3 oder O4 handelt, muss ab Erstzulassung 10.07.2011 bei Fahrzeugen mit mehr als 2100mm Breite hinten eine Vollkonturmarkierung und bei Fahrzeugen über 6m Länge seitlich (mindestens) eine Teilkontur-Markierung vorhanden sein. Teure DIN-Normen braucht man dafür nicht, die Ausrüstungspflicht steht in der Richtlinie 2007/35/EG, die Ausführung (insbesondere: die Vorschriften zur Genehmigung des Materials und zur Anbringung) finden sich in der ECE-Regelungen Nr. 48 und 104. Die gibts alle kostenlos und auf Deutsch im Intenet, google sollte helfen. Auf den ersten Blick scheint dieses Dokument aus dem Hause MAN einen schönen Überblick zu bieten. Gruß, Henning | ||||
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