Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hirschberg - Angriff auf RTW-Besatzung | 43 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 757898 |
Datum | 27.03.2013 09:01 MSG-Nr: [ 757898 ] | 7813 x gelesen |
Infos: | 26.03.13 Weinheimer Nachrichten v. 26.03.2013
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Rettungsdienst
Strafgesetzbuch
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Geschrieben von Patrick W. Ich hab jedenfalls bei uns schon lang keinen mehr mit Koffer rum laufen sehen.
Die Lehrmeinung ist von 2002. Kurz nach der Aussage das der RD sich nicht auf §32 StGB berufen darf.
Mein Vorschlag das nächste Mal ein Messer mitzubringen und das vorzuführen wurde auch nicht wirklich mit Begeisterung aufgenommen.
Hoffentlich kommt in den Lehrplan für den NFS auch Selbstverteidigung..
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
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