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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wehrleiter wird abberufen weil Stellvertreter nicht qualifiziert ist | 10 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 757310 | ||
Datum | 21.03.2013 15:33 MSG-Nr: [ 757310 ] | 3245 x gelesen | ||
hallo, ich denke dieser Abschnitt beschreibt die Situation und den rechtlichen Hintergrund: Die Situation ist wie folgt: Schmalzerode hat zwar einen qualifizierten Ortswehrleiter, aber dem stellvertretenden Feuerwehrchef fehlt die entsprechende Qualifikation. Aber laut Gesetz kann es nur dann eine Wehrleitung geben, wenn der Chef und sein Stellvertreter die Befähigungen nachweisen können. Da dies nicht der Fall ist, steht die Schmalzeröder Wehr jetzt quasi unter dem Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Helfta. und dazu auch: Schmalzerode ist ein Ortsteil der Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz. kann mal jemand aus Sachsen-Anhalt und über die rechtlichen Hintergründen insbesonde im Bezug auf den im Artikel erwähnten Verweis auf das BrSchG Sachsen-Anhalt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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