Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 757289 |
Datum | 21.03.2013 14:30 MSG-Nr: [ 757289 ] | 14127 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Einsatzkräfte
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
Geschrieben von Carsten S.
Von GEPLANT spreche ich deshalb, weil bei der Häufung (ca. 500 Nutzungseinheiten) von vorhandenen Objekten die diese Art der Rettung (bei Versagen des 1. Rettungsweges durch Feuer- und Raucheinwirkung) erforderlich machen würden nicht mehr von AUSNAHME gesprochen werden kann.
Wie stellt sich das im Konkreten dar? Hängen da z. B. 2, 3, 4 betroffene Wohnungen an einem Treppenraum oder sind es 20 an einem notwendigen Flur, der nur eine Fluchtrichtung hat? Sind die betroffenen NE in einem Gebäudekomplex oder verteilen diese sich auf die ganze Stadt?
Meiner Meinung nach ist hier die zu erwartende Zeit der maßgebliche Faktor. Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass Dir als aktiver und auch studierter Brandschützer die Einsatzzeiten und das erforderliche Personal für einen Schiebleitereinsatz hinreichend bekannt sind.
Habe ich im gleichen Gebäude 2 Wohnungen, die mit maximaler Leiterhöhe angeleitert werden müssen, ist dies sicherlich noch vertretbar, wenn die FF entsprechend leistungsfähig (innerhalb Hilfsfrist ausreichend EK am E-Ort) ist. Hier muss die Schiebleiter "nur" 2 mal aufgebaut werden. Habe ich im gleichen Gebäude 10 Wohnungen, die bei Ausfall des baulichen FRW (z. B. TR) mit maximaler Leiterhöhe angeleitert werden müssen, sieht das Ganze schon anders aus.
Hinsichtlich der FwDV / UVV hat Sebastian hier schon geantwortet.
mit kameradschaftlichem Gruß
Thomas
P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...
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