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Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
RubrikSonstiges zurück
ThemaEckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in M-V7 Beiträge
AutorMart8in 8B., Wundersleben / Thüringen757261
Datum21.03.2013 10:33      MSG-Nr: [ 757261 ]2013 x gelesen
Infos:
  • 27.02.13 Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in M-V

  • Geschrieben von Sebastian K. Habe irgendwie im Hinterkopf, dass es die Funktion "Wehrleiter" in dem ein oder anderen Land schon gibt, die Aufgaben aber eher andere sind.

    In Thüringen ist ein Wehrleiter sozusagen der OrtsBM einer Ortsteilfeuerwehr. Dem OrtsBM der Hauptgemeinde oder Stadt unterstehen dann die WL der Eingemeindungen oder Stadtteile, analog zum Oberbürgermeister. Für die gesellschaftliche Vertretung sind die Vereine zuständig. So steht es auch im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, dass die Feuerwehren angehalten sind, Vereine zu bilden, und die Gemeinde ist angehalten, dies zu unterstützen.

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     27.02.2013 17:25 Nico7 M.7, Langhagen
     27.02.2013 21:10 Dani7el 7K., Wismar
     27.02.2013 21:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.02.2013 22:03 Dani7el 7K., Wismar
     28.02.2013 17:30 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     21.03.2013 10:33 Mart7in 7B., Wundersleben
     28.02.2013 19:53 Ingo7 z.7, Handeloh

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