Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterstützung RD - Ersatz der Einsatzkosten - von wem ? | 24 Beiträge |
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 756964 |
Datum | 19.03.2013 00:43 MSG-Nr: [ 756964 ] | 11626 x gelesen |
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
Im Land Brandenburg ist das Thema gerade sehr aktuell. Insbesondere weil man ja hier auch private Anbieter im Rettungsdienst hat.
Wichtig ist das auch den Mitarbeitern in der Regionalleitstelle sowie auf den Rettungsfahrzeugen ein
sicherer Handlungsalgorithmus vorgegeben werden muss.
Dazu gibt es nun eine Antwort auf eine kleine Anfrage an den Landtag. Entscheidend scheint für mich die Aussage "Soweit die Feuerwehren Tragehilfen auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 BbgBKG durchführen, können die Aufgabenträger nach § 44 Abs. 2 BbgBKG Ersatz der tatsächlich entstandenen Sach- und Personalkosten vom Träger des Rettungsdienstes verlangen." zu sein.
Die Leitstellen und Rettungsdienste werden nun in Zusammenarbeit mit den Trägern entsprechende Handlungsanweisungen erlassen, so das wir im Endeffekt rechtssicher arbeiten können. Ich bin da optimistisch das diese Frage endlich geklärt wird.
Gruß Ralf
Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert
Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)
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