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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wehrleiterwahl | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 756714 | ||
Datum | 15.03.2013 15:29 MSG-Nr: [ 756714 ] | 4616 x gelesen | ||
Hallo, einschlägige Literatur zu dem Thema ist neben dem LBKG Rheinland-Pfalz dessen Kommentierung, erschienen im Neckar-Verlag. Darin steht, wer wahlberechtigt ist (ich gehe jetzt mal von einer Verbandsgemeinde aus): - Wehrführer - im Verhinderungsfall des Wehrführers dessen Stellvertreter Darin steht auch, wer Vorschläge unterbreiten darf: "Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge unterbreiten. Bewerber können sich auch selbst vorschlagen". Desweiteren steht da, dass Wahlvorschläge sowohl vor als auch in der Wahlversammlung unterbreitet werden können. Gruß, Michael | ||||
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