Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wehrleiterwahl | 13 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 756707 |
Datum | 15.03.2013 14:05 MSG-Nr: [ 756707 ] | 4728 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallihallo,
die stv. WF sind lediglich sog. "Verhinderungsstellvertreter", d. h. sie üben ihre Funktion ausschließlich dann aus, wenn der WF verhindert ist und die Tätigkeit an der Stellvertreter übergibt.
Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)
Grüße
Andreas
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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser
Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)
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