Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Feuerwehrgerätewart / Gerätewart | 12 Beiträge |
Autor | Dirk8 W.8, Neckargemünd / BaWü | 756440 |
Datum | 13.03.2013 13:08 MSG-Nr: [ 756440 ] | 4898 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo Tim,
die Begründung für die Stufe 2 findet sich im TVöD §16 (VKA) Abs.2. Dort Satz 2: "Verfügt der/die Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in Stufe 2...."
Und dies dürfte bei einem Gerätewart ja kein Problem sein ;-)
Allerdings ist dies kein "muss"! Wenn der AG nicht will, aber du den Job willst, muss man halt mal in den sauren Apfel beissen. Stufe 1 ist ja auch nur 1 Jahr...
Gruß
Dirk
Alles hier Wiedergegebene ist meine persönliche Meinung oder Einschätzung! Bei Nichtgefallen einfach ignorieren! Rechtschreibfehler sind ein persönlicher Service meinerseits.
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| 12.03.2013 13:31 |
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Tim 7K., Lage |
| 12.03.2013 13:37 |
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., München | |