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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themarichtig kaufen? Vorführfahrzeuge bzw. Gebraucht-Fhz. - war: Piraten...3 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg756305
Datum12.03.2013 10:02      MSG-Nr: [ 756305 ]3980 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

- Vorführfahrzeug

Zumindest für BaWü kann man gem. Z-Feu für Vorführfahrzeuge einen Zuschuß bekommen:

-> " Z-Feu 2011 "

" 2.3 Feuerwehrvorführfahrzeuge
Bei Feuerwehrvorführfahrzeugen werden Fahrgestell und Aufbau einschließlich Lagerungen
mit 90 vom Hundert des Festbetrags nach Nr. 2.1 gefördert, wenn die Vorgaben von Nr. 4.2 VwV-Z-Feu erfüllt sind.
Als Vorführfahrzeuge gelten solche, die nicht älter als 18 Monate sind und deren
Kilometerleistung 20 000 km nicht überschreitet. "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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