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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | richtig kaufen? Vorführfahrzeuge bzw. Gebraucht-Fhz. - war: Piraten... | 3 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 756305 | ||
Datum | 12.03.2013 10:02 MSG-Nr: [ 756305 ] | 3980 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. - Vorführfahrzeug Zumindest für BaWü kann man gem. Z-Feu für Vorführfahrzeuge einen Zuschuß bekommen: -> " Z-Feu 2011 " " 2.3 Feuerwehrvorführfahrzeuge Bei Feuerwehrvorführfahrzeugen werden Fahrgestell und Aufbau einschließlich Lagerungen mit 90 vom Hundert des Festbetrags nach Nr. 2.1 gefördert, wenn die Vorgaben von Nr. 4.2 VwV-Z-Feu erfüllt sind. Als Vorführfahrzeuge gelten solche, die nicht älter als 18 Monate sind und deren Kilometerleistung 20 000 km nicht überschreitet. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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