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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitglied in zwei Feuerwehren. Welche Wehr befördert? | 36 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 755805 | ||
Datum | 08.03.2013 07:26 MSG-Nr: [ 755805 ] | 10980 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Wir hatten und haben bei uns in der Stadt in den einzelnen Ortswehren immer einige, die während ihres Studiums bei uns mitmachen. Haben wir in Magdeburg auch. Da sind mir auch keine Probleme bekannt, weil beispielsweise: ob für z.B. für 300 oder 303 Leute eine G26.3 bezahlt werden muss fällt nicht wirklich auf. Bei Studenten entfällt bei Lehrgängen auch der Punkt Lohn-/Gehaltfortzahlung. Wenn eine kleine Gemeinde aber statt 30 mal G26.3 für 33 bezahlen soll ist das schon ein anderes Verhältnis. Ebenso verhält es sich, wenn diese kleinere Gemeinde aufeinmal die Gehaltsfortzahlung für 3 Ingenieure zum Gruppenführerlehrgang allein bezahlen soll und diese Kameraden diese Qualifikation auch in ihrer Heimatwehr(Hauptwohnsitz) benötigen. Da ja beide Gemeinden etwas von haben, könnte man sich die Kosten auch teilen. Aber ob das die Gemeinden auch wollen und dürfen, weil die Haushaltlage schlecht ist und die eine Gemeinde rein juristisch eventuell nicht zu der Ausgabe verpflichtet ist, ist dann halt die Frage. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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