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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Moritzburg / Sachsen | 755642 | ||
Datum | 06.03.2013 19:20 MSG-Nr: [ 755642 ] | 18235 x gelesen | ||
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Hallo, ich habe dieses Jahr den Führerschein Klasse C fertig gemacht, CE wurde nicht übernommen... die Kosten für den Schein hat komplett der Landkreis übernommen. Wir haben Glück auch ein über 20 Jahre altes LF vom KatSchutz zu haben, deswegen konnte auch auf dieses Fahrzeug hin ein Führerschein gemacht werden. Einen "Vertrag" musste ich auch nicht unterschreiben, denn wer von euch allen hat denn einen Unimog oder derselben privat zum Rumfahren dastehen... Bin schon seit 15 Jahren beim KatSchutz, vielleicht auch deshalb ohne Vertrag. Die Gemeinden sind für den Brandschutz zuständig, und auch für die Ausbildung. Was nützt einen ein neues LF oder HLF wenn es Tagsüber keiner fahren kann, weil nur drei da sind... | ||||
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