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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 755612 | ||
Datum | 06.03.2013 12:45 MSG-Nr: [ 755612 ] | 19434 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. in vielen Gemeinden wird der Erwerb eines Führerscheins (z.B. C) bezuschusst. Eine vollständige Übernahme der Führerscheinkosten durch die Gemeinde wird meist mit dem Argument das der Feuerwehrangehörige ja den Führerschein auch anderweitig z.B. für berufliche Tätigkeiten verwenden kann abgelehnt Die FF Erkrath subventioniert sogar den Erweb der Führerscheinklasse "B" mit 1400 wenn JF-Angehörige in die Einsatzabteilung überwechseln. -> RP online " Feuerwehr wirbt mit Fortuna " " Attraktiv für junge Menschen ist ein Angebot, die Kosten für den Führerschein der Klasse B bis zu 1400 Euro von der Stadt übernehmen zu lassen. " Weiteres Infos zu dieser Thematik auch in der neuen "BrandSchutz" 3/13 Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [06.03.13 12:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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