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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Was kostet eigentlich ein Freiwilliger? war versch. Diskussionen HAW | 56 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755332 | ||
Datum | 03.03.2013 10:58 MSG-Nr: [ 755332 ] | 12760 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Bei einer Pflichtfeuerwehr muss die entsprechende Verwaltungseinheit (Gemeinde/Samtgemeinde, je nach Bundesland unterschiedlich, wie das heißt...) den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr sehr wohl Geld für ihre Tätigkeit bezahlen. Die "Bezahlung" beschränkt sich regelmäßig auf den Ersatz von enstandenen Kosten bzw. Verdienstausfall. Also das selbe, wie beim Freiwilligen auch. So wie ich die Rechtslage überblicke ist der einzige Unterschied zwischen Freiwilligem und Dienstverpflichtetem, dass der eine von selbst zur Feuerwehr gekomen ist, der andere, weil er einen Zuziehungsbescheid bekommen hat. Wenn sie dann erst mal bei der Feuerwehr sind, dann sind ihre Rechte und Pflichten 1:1 gleich. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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