1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Benjamin B.Man kann es ja auch regelmäßig im Forum lesen, wie tief die Gräben zu sein scheinen. Wenn du dir die Namen anschaust, die an diesen Schaufeln dran stehen, wird dir auffallen, dass es oft die gleichen sind.
Repräsentativ ist das nicht.
Geschrieben von Benjamin B.Wenn nun aber FF und Polizei aufeinandertreffen, dann ordnet man sich sofort der Polizei unter. Obwohl der Einsatz ein Feuerwehreinsatz wäre und damit die Einsatzleitung der FF obliegt, lässt man die Polizei viele Entscheidungen ungefragt treffen. Machst du das jetzt an dem einen Einsatz fest, der im Parallelthema diskutiert wird? Oder an mehr Beispielen?
Da du dort gleich auf dein Landesrecht bestanden hast, nehme ich jetzt nachfolgend einfach mal meins ;-)
Das Problem ist, dass da an einem Ort zur gleichen Zeit zwei Einsätze stattfinden. "Den einen Einsatzleiter" gibt es dann nicht. Zwei Organisationen (oder mehr), die aufgrund zweier unterschiedlicher, gleichwertiger, nicht miteinander verknüpfter Rechtsgrundlagen ihre jeweiligen Einsätze unter ihrer jeweiligen Einsatzleitung abarbeiten, und die Häuptlinge müssen dann eben bequatschen, wie man das am vernünftigsten macht, wo welche Organisation mit ihrer Arbeit die andere mal unterstützen oder stören kann etc. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass sich der eine dem anderen "unterzuordnen" hat.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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