1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Benjamin B.Wenn nun aber FF und Polizei aufeinandertreffen, dann ordnet man sich sofort der Polizei unter.
Nein. Tut man nicht.
Geschrieben von Benjamin B.Obwohl der Einsatz ein Feuerwehreinsatz wäre und damit die Einsatzleitung der FF obliegt, lässt man die Polizei viele Entscheidungen ungefragt treffen.
Es gibt (für Ba-Wü) ein Nebeneinander zwischen Feuerwehr und Polizei. Wir sind der Polizei nicht weisungsbefugt (§27 ABs. 1 FwG Ba-Wü) und wir sind unabhängig von der Polizei (§1 Abs. 1 S. 2 FwG Ba-WÜ).
Es geht für mich ganz einfach um die Frage, ob ich scharf darauf bin, etwas unbedingt zu "einem Feuerwehreinsatz" zu machen. Ich habe immer das Bestreben,d as so selten wie möglich zu tun, da ich dann alles was Ärger macht oder machen könnte auf jemand anderen abladen kann. Wie gesagt. Regel 2 im Verwaltungshandeln.
Bestes Beispiel: Ölspur. In NRW durch ziemlich dämliche Rechtssprechung zur Aufgaben der Feuerwehr geworden. d.h. der Einsatzleiter der Feuerwehr hält den Kopf dafür hin, wenn später ein Kradfahrer auf der Ölspur ausrutscht und sich das Genick bricht. Hier in Ba-Wü ist das Amtshilfe. d.h. die Polizei forder mich an, ich schmeiße da (wenn noch eine Flüssigphase erkennbar ist) Ölbinder drauf, kehre den weg, übergebe die Straße wieder an die Polizei, notiere die Übergabe und bin raus. Was die Polizei dann macht kann mir ziemlich egal sein. Ob sie die Meistere zur Absicherung oder Übergabe an diese ran bekommt oder nicht, ob die die Straße auf eigenes Risiko freigibt oder nicht. Mir als FM komplett egal. Ich bin raus.
Und so halte ich das auch bei so vielen Lagen wir möglich.
Geschrieben von Benjamin B.Die Polizei hat ein verwaltungsrechtliches Studium absolviert, während der gD der BF ein technisches Studium vorweist. Dem Verwaltungsrechtler trauen wir als FF mehr Sachverstand zu als dem technischen Ingenieur der BF.
Vielleicht weil es bei größeren Einsätzen und größeren Lagen auf mehr ankommt, als das taktisch-technische Wissen? Eben z.B. Verwaltungsrecht. Oder Ordnungsrecht. Und weil die Polizei insbesondere was den Vollzug von Anordnungen betrifft in einigen Bundesländern wesentlich weitreichendere Kompetenzen hat(z.B. Durchsetzung Platzverweis,...).
Ich kann auch nicht erkennen, dass man sich bei deutlich erkennbaren Feuerwehreinsätzen (z.B. Schadensfeuern, Gefahrgutunfälle, TH Straße/ Schiene,...) in irgend einer Form der Polizei unterordnet. Im Gegenteil, da ist es meiner Erfahrung nach so, dass die Polizei eher fragt, wie sie unterstützen kann.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |