Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge |
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 755218 |
Datum | 01.03.2013 20:53 MSG-Nr: [ 755218 ] | 5809 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Das sich vor Ort 2 Feuerwehren nicht einigen können, wer den Einsatz macht ist traurig. Zusammen abarbeiten und nach dem Einsatz kann man sich um die Probleme der Zuständigkeit kümmern.
Beim Notruf des Fährmanns gehe ich davon aus, das dieser per Handy abgesetzt wurde und das Handynetz wohl die Leitstelle Brandenburg angewählt hat.
Je nach dem was gemeldet wurde alarmiert die Leitstelle, demnach hatte sich die Person wohl schon gerettet und so kam als erstes halt die Wasserschutzpolizei, Polizei und ein RTW in Frage.
Da die Unfallstelle auf Schmergower Seite lag und so Ketzin nicht direkt anfahren konnte, war die Wahl wohl die Feuerwehr zu alarmieren die den besseren Anfahrtsweg hat.
Da keine Menschenleben mehr in Gefahr waren und aufgrund der Zeit von Unfallzeitpunkt und Alarmierung schon anderthalb Stunden her war, war auch die Bergung nicht dringend notwendig.
Betriebsstoffe waren ja letztendlich schon seit 2 Stunden mit Wasser in Berührung.
Letztendlich hätte man wahrscheinlich die Feuerwehr gar nicht alarmieren müssen.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Dominic Wenkel
FFw Nohra VG Hainleite
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| 01.03.2013 08:43 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 01.03.2013 15:40 |
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., Thierstein und Magdeburg | |