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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 755193 | ||
Datum | 01.03.2013 17:35 MSG-Nr: [ 755193 ] | 6701 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Aber für eine reine Fahrzeugbergung kann man m.E. auch über die Polizei arbeiten, wenn diese eigene Kreäfte und Mittel hat. Am besten sogar über die Privatwirtschaft. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | ||||
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