Geschrieben von Jens N.Empfohlen wird ebenso, Gemeindewehrleiter fest anzustellen. Richtgröße: Kommunen mit 5000 Einwohnern. Da muss viel früher angesetzt werden. Schon bei den Gemeindegrößen. In RLP hat man im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform in Landesgesetzen so formuliert:
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben i.d.R.
- verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Ew. und
- Verbandsgemeinden mit mind. 12.000 Ew.
Und anderswo träumt man vom HA-Wehrleiter bei 5000 Ew? Respekt.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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