DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Nach der
DIN 14676 - Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung -
darfst du nur Rauchmelder nach DIN 14604 einsetzen.
So weit, so gut. Eine Norm ist und bleibt eine Norm. Wenn die Rauchmelderpflicht in deinem Bundesland nicht aussagt, dass du eine der Normen, respektive also beide einhalten musst, bist du zunächst mal nicht verpflichtet.
Aber: ein qualitativ hochwertiger Heimrauchmelder mit 10-Jahresbatterie, Stiftung Warentest "gut" kostet im Schnitt 26,- . Du hast dann einen HRM nach neuesten technischem Stand, 10 Jahre Ruhe mit Batteriewechsel, eine riesige Auslösetaste, die Omi Piepenbrink auch mal mit dem Krückstock auslösen kann, etc.
Du kannst natürlich vorhandene HRM mit Lithiumbatterien nachrüsten, aber Vorsicht: evtl. ist das nach Herstellerangaben nicht zulässig
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