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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNur Rauchmelder mit 10Jahres-Batterie zulässig?11 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen754445
Datum22.02.2013 11:31      MSG-Nr: [ 754445 ]2835 x gelesen

Nach der

DIN 14676 - Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung -

darfst du nur Rauchmelder nach DIN 14604 einsetzen.

So weit, so gut. Eine Norm ist und bleibt eine Norm. Wenn die Rauchmelderpflicht in deinem Bundesland nicht aussagt, dass du eine der Normen, respektive also beide einhalten musst, bist du zunächst mal nicht verpflichtet.

Aber: ein qualitativ hochwertiger Heimrauchmelder mit 10-Jahresbatterie, Stiftung Warentest "gut" kostet im Schnitt 26,- . Du hast dann einen HRM nach neuesten technischem Stand, 10 Jahre Ruhe mit Batteriewechsel, eine riesige Auslösetaste, die Omi Piepenbrink auch mal mit dem Krückstock auslösen kann, etc.

Du kannst natürlich vorhandene HRM mit Lithiumbatterien nachrüsten, aber Vorsicht: evtl. ist das nach Herstellerangaben nicht zulässig

-- nur privat / beruflich hier --

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 22.02.2013 09:43 Alex7 K.7, Nürnberg
 22.02.2013 10:21 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 22.02.2013 11:31 Rain7er 7H., Schüttorf
 22.02.2013 22:44 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 23.02.2013 12:04 ., Dortmund
 22.02.2013 12:03 Jens7 W.7, Stein
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 22.02.2013 15:49 Rain7er 7H., Schüttorf
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