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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 754109 | ||
Datum | 18.02.2013 16:34 MSG-Nr: [ 754109 ] | 3350 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Nachdem Kommunen regelmäßig für den hoheitlichen Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind ist das so schlicht falsch. Im Haushalt muß immer das eingeplant werden, was auf der Rechnung incl. USt steht. Und mehr kann man dann nicht ausgeben. Eben. Erst plant man mit dem Nettobetrag und nachher wundert man sich, warum alles so ca. 20% teurer ist... Leider schon öfter passiert. Gruß, Michael | ||||
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