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Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754108 | ||
Datum | 18.02.2013 16:30 MSG-Nr: [ 754108 ] | 3303 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. Wirtschaftlich betrachtet geht man eigentlich immer von Nettosummen aus, weil die Steuern ja ein durchlaufender Posten sind. Nachdem Kommunen regelmäßig für den hoheitlichen Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind ist das so schlicht falsch. Im Haushalt muß immer das eingeplant werden, was auf der Rechnung incl. USt steht. Und mehr kann man dann nicht ausgeben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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