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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEndlich ein High-Tech Gegengewicht zur Helmlampe63 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754051
Datum17.02.2013 23:00      MSG-Nr: [ 754051 ]23752 x gelesen

Geschrieben von Christian W.Das gillt für den Bereich einer privat Wohnung,

Ja.


Geschrieben von Christian W.für öffentliche Gebäude sehe ich das anders,

Das magst Du so sehen, der jeweilige Dienststellenleiter sieht das ggf. anders. Jedes Haus hat einen Hausherren. Und der hat das zu genehmigen. Oder genehmigt es eben nicht. Denn wer weiß, was auf den Videos zu sehen ist. Vielleicht private Baupläne, vielleicht eine Steuererklärung,...


Geschrieben von Christian W.aber davon mal abgesehen, wenn ich danach gehe darf ich fast gar keine Bilder zeigen auf denen etwas aus der Wohnung zu sehen ist oder auch einen Einblick von oben ins durchgebrannte Dach, die Garage oder sonst was...

Richtig. Sobald etwas zu sehen ist, das von öffentlichem Grund aus nicht gesehen werden kann, darfst Du es als Feuerwehr (ohne Genehmigung dessen der die "Rechte" an diesen Räumen hat) nicht zeigen. Alles andere ist im Zweifel eine Straftat, die persönlich auf denjenigen zurückfällt, der das zu Verantworten hat.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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