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Feuerwehr
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEndlich ein High-Tech Gegengewicht zur Helmlampe63 Beiträge
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz754043
Datum17.02.2013 22:04      MSG-Nr: [ 754043 ]23876 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian W.Das gillt für den Bereich einer privat Wohnung, für öffentliche Gebäude sehe ich das anders
Das war ein Brandeinsatz in einem (privaten) Wohnhaus.

Geschrieben von Christian W.wenn ich danach gehe darf ich fast gar keine Bilder zeigen auf denen etwas aus der Wohnung zu sehen ist
Richtig !

Du darfst (als FW-Mann oder Reporter) alles das veröffentlichen, das Du von einer allgemein zugänglichen Stelle (Platz, Straße, Bürgersteig) fotografieren kannst.

Umfriedete Grundstücke sind tabu.

Mit der Einwilligung der Wohnungsinhaber kannst Du natürlich ALLES veröffentlichen.

Fotografieren darst Du als FW natürlich auch innerhalb von Gebäuden, aber nur zu Ausbildungszwecken, zur Dokumentation usw, aber eben (ohne Einwilligung) nicht veröffentlichen.

MfG, Thomas

PS: Das bezieht sich auf Deutschland, wie die Rechtslage in Österreich ist, --> keine Ahnung

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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