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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Endlich ein High-Tech Gegengewicht zur Helmlampe | 63 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 754043 | ||
Datum | 17.02.2013 22:04 MSG-Nr: [ 754043 ] | 23876 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian W. Das gillt für den Bereich einer privat Wohnung, für öffentliche Gebäude sehe ich das anders Das war ein Brandeinsatz in einem (privaten) Wohnhaus. Geschrieben von Christian W. wenn ich danach gehe darf ich fast gar keine Bilder zeigen auf denen etwas aus der Wohnung zu sehen ist Richtig ! Du darfst (als FW-Mann oder Reporter) alles das veröffentlichen, das Du von einer allgemein zugänglichen Stelle (Platz, Straße, Bürgersteig) fotografieren kannst. Umfriedete Grundstücke sind tabu. Mit der Einwilligung der Wohnungsinhaber kannst Du natürlich ALLES veröffentlichen. Fotografieren darst Du als FW natürlich auch innerhalb von Gebäuden, aber nur zu Ausbildungszwecken, zur Dokumentation usw, aber eben (ohne Einwilligung) nicht veröffentlichen. MfG, Thomas PS: Das bezieht sich auf Deutschland, wie die Rechtslage in Österreich ist, --> keine Ahnung Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | ||||
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