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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher vom Ersthelfer | 9 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 753723 | ||
| Datum | 13.02.2013 14:26 MSG-Nr: [ 753723 ] | 2970 x gelesen | ||
Hallo Peter, Geschrieben von peter e. Jetzt will die Versicherung den Feuerlöscher nicht bezahlen welche Versicherung will nicht Zahlen. Aus meiner Erfahrung - bezieht sich aber ausdrücklich auf den Gebrauch des PKW-Feuerlöschers bei PKW-Bränden - kann ich berichten, dass ich mehrmals meinen 2kg-Feuerlöscher nutzte und sowohl von der Versicherung der KFZ-Halters (des brennenden PKW) als auch in mind. 2 Fällen von meiner KFZ-Versicherung die Kosten erstattet bekam. Ich GLAUBE mich zu erinnern, das die KFZ-Versichungen ein Abkommen haben, dass solche Kosten dem Geschädigten ersetzt werden egal an wen er sich wendet (eigene Vers. oder die des Kfz-Halters). Ist aber alles schon länger her. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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