Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Kritik an Blaulicht und Martinshorn | 110 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 753663 |
Datum | 12.02.2013 23:14 MSG-Nr: [ 753663 ] | 66310 x gelesen |
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Zugführer
gehobener Dienst
Zugführer
Einsatzleitwagen
Zugführer
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Moin Daniel,
Geschrieben von Daniel R.ich habe mir den ganzen Teil des Threads nun doch noch mal angetan - gab ja auch keine Ruhe hier... ;-) Mja, und das Fernsehprogramm ist ja heute auch nicht allzu bahnbrechend ;o)
Geschrieben von Daniel R.In 99% der Fälle sollte in der Praxis (!) darüber ohnehin Einigkeit bestehen, oder mit zwei, drei - erläuternden - Worten hergestellt werden können. Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben. Es sollte hier ja explizit mal um die juristische Theorie gehen.
Geschrieben von Daniel R.Fakt ist aber irgendwo letztlich: Der Einheitsführer [...] sagt an, wie zur Einsatzstelle gefahren wird, ob mit, oder ohne "Alarm". Naja, genau darum dreht sich ja die ganze Diskussion, da bringt es nun wenig wenn du als Begründung "Ist Fakt" lieferst ;o)
Geschrieben von Daniel R.Und da stelle ich mir grade mal vor, daß der MA des Führungsfahrzeugs seinem ZF im gD beim Ausrücken erklärt "Nö...! Ich habe mir das grade mal überlegt und abgewogen - wir - der Zug - fahren ohne Alarm! Ja, klingt abenteuerlich und wenig realistisch. Aber gesetzt den Fall, die Einschätzung des ZF ist unhaltbar...? Dazu gleich.
Geschrieben von Daniel R.Feuerwehrs sind hierarchisch strukturiert. Dein Einheitsführer ist nicht "irgendein Beifahrer", sondern Dein dienstlicher Vorgesetzter und Dir damit weisungsbefugt. Das sind Fakten, die ein Richter irgendwo doch nur schwer unter den Tisch fallen lassen kann!? Er wird das sicherlich würdigen, und wenn es nur im Strafmaß ist.
Die Weisungsbefugnis des Vorgesetzten endet doch aber da, wo die Weisung rechtswidrig ist - da sind wir uns ja sicherlich auch einig. Im Wehrrecht (Ich war nie beim Bund, daher nur rudimentäre Kenntnisse hiervon) gibt es afaik genaue Regelungen, wie auf rechtswidrige Befehle reagiert werden kann oder muss. Das gibt es (wieder afaik) im zivilen zwar nicht, aber kein Dienstvorgesetzter kann mir befehlen, mich rechtswidrig zu verhalten.
Geschrieben von Daniel R.sagen wir mal [dass der ZF] "irgendwas falsch verstanden hat", seine Anordnung traf und nun bei Dir fünf Maschinisten im klassischen Zug (+ ELW und RTW) mit Sanktionen wie von Dir ausgemalt überzogen werden. Sagen wir mal, alle fünf Ma erkennen, dass die Tatsachen hier nie und nimmer Sondersignale rechtfertigen, aber weil es der ZF ja gesagt hat können sie ihre Hände in Unschuld waschen? Doch irgendwie auch nicht, oder?
Geschrieben von Daniel R.Interessant wird das ganze übrigens bei der Weisungsbefugnis durch die Leitstelle (im Rettungsdienst). Wurde oben auch schon angeführt, wenn habe ich aber Deine Entgegnung dazu jetzt grade übersehen? Meine Entgegnung war, dass ich das nochmal durchdenken müsste, eben wegen der Kollision bei Erkennen des Nichtvorliegens der angeordneten Sondersignale.
Geschrieben von Daniel R.Aus einem benachbarten RD-Bereich habe ich unlängst sogar gehört, daß dort per Dienstanweisung (für die Disponenten) alles, was nicht vorbestellter Krankentransport ist, erst mal präventiv mit Alarm angefahren wird Da kommen zwar auch Anrufe rein "Kommen Sie schnell, mein Mann/Vater/Opa stirbt" und daraus wird dann eine Mitfahrverweigerung... aber erstmal alles mit Lärm anzufahren halte ich dann doch für völlig daneben. Jetzt rein tatsächlich, realistisch und noch gar nicht juristisch betrachtet...
Geschrieben von Daniel R.Wie gesagt, m.E. hast Du Dich verrannt. Drehen wir es mal um - ihr seid dran. Ein RTW/LF/Streifenwagen fährt mit Sondersignal umher, obwohl die Voraussetzungen des 38 nicht im Entferntesten vorliegen. Wir sind uns einig, dass irgendwer dafür irgendwie sanktioniert werden sollte?
Der Fahrer sagt nun "Sorry, mein Vorgesetzter hier rechts hats gesagt!", dieser lächelt milde und sagt "Stimmt."
Ich kann den Vorgesetzten aber wohl nicht nach der StVO anlappen, 49 Abs. 3 sagt:
"Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 38 Abs. 1 [...] blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein [...] verwendet". Und verwendet hats der Fahrer - abgesehen davon dass die ganze StVO als "Verhaltensanweisungen" sich eh an den Fahrer richten muss.
Also wer tut jetzt nach welchem rechtlichen Konstrukt Buße für die Spaßfahrt? Bringt mir einen plausiblen Weg, und ich gebe euch Recht.
Geschrieben von Daniel R.Nichts für Ungut. Ei sowieso nicht!
Gruß,
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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Neum7ann7 T.7, Bayreuth |
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Andr7eas7 R.7, Stuttgart |
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Andr7eas7 K.7, Magdeburg |
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Joha7nne7s K7., Sömmerda |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Udo 7B., Aichhalden |
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Hara7ld 7S., Köln |
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Udo 7B., Aichhalden |
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Udo 7B., Aichhalden |
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., Thierstein und Magdeburg |
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Udo 7B., Aichhalden |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Udo 7B., Aichhalden |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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., Thierstein und Magdeburg |
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Udo 7B., Aichhalden | |