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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder und Versicherung - jetzt doch ein Argument? | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 753660 | ||
Datum | 12.02.2013 22:16 MSG-Nr: [ 753660 ] | 1401 x gelesen | ||
Hallo, ich wage zu bezweifeln, dass in absehbarer Zeit eine Versicherung die Leistungen kürzt, weil keine Rauchmelder montiert waren. Dafür dürfte das Klagerisiko viel zu hoch sein. Zudem ist auch bei grober Fahrlässigkeit eine Quotelung nach der Grad der Fahrlässigkeit vorgeschrieben. Deshalb verzichten viele Sachversicherer gänzlich auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Zudem dienen die RM nicht der Minimierung der Brandkosten, sondern ausschließlich der Menschenrettung. Strafrechtlich wird es in Zukunft in den Bundesländern, in denen Rauchmelder auch für Bestandsbauten vorgeschrieben sind (z.B. RLP) evtl. anders aussehen. Wenn da ein Vermieter oder Eigentümer keine Rauchmelder montiert bzw. nicht funktionsfähig hält und es gibt Brandopfer, dann könnte evtl. ein mutiger Staatsanwalt Rechtsgeschichte schreiben wollen (z.B. Fahrlässige Tötung) --> durch Unterlassung der RM-Montage. Die Zukunft wird es zeigen... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | ||||
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