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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlarmdauer von Rauchmeldern, war: Erkunden, Erkunden und nochmals...8 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen753512
Datum10.02.2013 17:15      MSG-Nr: [ 753512 ]3176 x gelesen

Geschrieben von Linus D.Ich meinte: Wenn der handelsübliche Heimrauchmelder den ersten Batterie-leer-Alarm von sich gegeben hat, wie lange würde er dann im Falle eines Alarmes (und dauerhaft anstehendem Rauch) überhaupt noch "Alarm" melden, also piepen? Und diese Angabe in Minuten. ;-)

Laut DIN EN 14604:2009-02:


Zu dem Zeitpunkt, an dem die Batteriestörungsmeldung erstmals generiert wird, müssen die Batterien noch eine ausreichende Kapazität haben, um ein Alarmsignal nach den Festlegungen in 5.17 mindestens für eine Dauer von 4 min bei einem Brand oder, wenn kein Brand auftritt, eine Batteriestörungsmeldung mindestens für eine Dauer von 30 Tagen zu generieren.


Also mindestens 4 Minuten.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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 10.02.2013 15:51 Flor7ian7 P.7, Breitscheid Erkunden, Erkunden und nochmals Erkunden: eine Tote bei Dehnfugenbrand
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