Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Kritik an Blaulicht und Martinshorn | 110 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 753502 |
Datum | 10.02.2013 16:19 MSG-Nr: [ 753502 ] | 66943 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Straßenverkehrsordnung
Rettungsdienst
1. Notarzt
2. Normenausschuss
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Zugführer
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Zugführer
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Geschrieben von Sebastian W.Richtig, dürfte aus § 6 Abs. 2 HRDG kommen. Das ist eine interessante Frage... eigentlich kann man niemandem eine Weisung erteilen, sich rechtswidrig zu verhalten. Vielleicht müsste man es wie beim GF oder RA lösen, dass man von dort lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen (kraft Informationsvorsprung darfst du das auch glauben) genannt bekommst, in Verbindung mit der dienstlichen Weisung, von den sich daraus ergebenden Möglichkeiten (SoRe/WR) Gebrauch zu machen.
Das müsste ich aber nochmal genauer durchdenken...
Kommt jetzt nicht nur aus dem HRDG. In meiner Tätigkeit als Berufsfeuerwehrmann bekomme ich die Art der Feuerwehr-Einsatzfahrt von der Leitstelle mitgeteilt: anrücken oder anfahren. Diese ist mir weisungsbefugt und ordnet mir als EF an mit blauen Lampen und ggf. mit Horn zu fahren.
Du müsstest das genauer durchdenken? Kleine Frage, bist Du Anwalt für Verkehrsrecht oder wie kann man die Berufsbezeichnung Jurist in deinem Profil verstehen?
Geschrieben von Sebastian W.Im Prinzip ja, weil du als Fahrer verantwortlich gegenüber der StVO bist. Allerdings hast du im RD im 38 ja nur die Voraussetzung der Gesundheitsgefahr - und die kann der NA besser beurteilen, auf dessen Einschätzung du dich verlassen darfst.
Und jetzt sag mir mal, wo das beim GF anders sein sollte? Denkst Du der Maschinist ohne GF-Qualifikation kann immer beurteilen ob Sondersignal bei dem vorliegenden Einsatzstichwort berechtigt ist? Was wenn der GF bereits mehr Informationen zum Einsatz hat als der MA? Und der MA lässt sich trotzdem nicht dazu bringen mit Signal zu fahren, obwohl es durchaus angezeigt ist? Sagen wir aufgrund des Berufsverkehrs ist die Hilfsfrist nicht zu halten und es kommt zu einem Personenschaden? Da gibts dann nicht nur ein Diszi für den MA, da sind die 20 Euro Missbrauch von Sondersignalanlagen Peanuts dagegen.
Wie Gerhard B. das schon schrieb, Feuerwehr fährt doch öfter im Zugverband und da bestimmt der ZF die Art der Anfahrt (bei uns Berufern die Leitstelle, wenn sie Teil der Dienststelle ist). Das hat all die Jahre gut geklappt und wenn das nicht rechtens wäre, dann hätte es wohl oder übel mittlerweile bis jetzt garantiert den einen oder anderen Rechtsvorgang dazu gegeben. In manchen Bundesländern ist nicht mal der RS als Mindestqualifikation für den Fahrer RTW gefordert, denkst Du jede "geeignete Person" ist fähig zu entscheiden ob der Pat. vital bedroht ist oder ggf. demnächst in diesen Zustand rutschen könnte?
Laut deinem Profil bist Du ja in deiner FF Zugführer. Wie hältst Du es mit der Anweisung von Sondersignalen? Würdest Du es akzeptieren, wenn Du als ZF mit dem ersten LF vor einem brennenden Gebäude stehst und auf die zur Menschenrettung dringendst benötigte DLK ewig warten musst, weil für den MA seiner Ansicht nach keine Voraussetzung für eine Sondersignalfahrt vorliegen weil er denkt: "Ach, die sollen sich nicht so anstellen, die haben doch die Schiebleiter und 4 Steckleiterteile dabei..."
Gruß,
Daniel
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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Andr7eas7 K.7, Magdeburg |
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Patr7ici7a K7., Kelkheim |
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Joha7nne7s K7., Sömmerda |
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Joha7nne7s K7., Sömmerda |
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Udo 7B., Aichhalden |
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., Thierstein und Magdeburg |
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Udo 7B., Aichhalden |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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