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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kritik an Blaulicht und Martinshorn | 110 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 753420 | ||
Datum | 09.02.2013 14:14 MSG-Nr: [ 753420 ] | 67180 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. In der STVO sind unter Sonderrechtsfähigen Organisationen keine Fahrzeuge die Politiker transportieren genannt. Wie kommt es, dass diese Fahrzeuge teilweise mit Blaulicht und Signalhorn durch Deutschland fahren? Interessanterweise steht zu blauem Blinklicht und Tonfolgeanlage in der StVO nur drin, dass es Fahrzeuge gibt, die damit ausgestattet sind. Dort steht nicht drin, wer solche Fahrzeuge verwenden darf. Somit lässt die StVO zu, dass auch die Müllabfuhr irgendwann blaue Eimer aufs Dach bekommt. Somit ergibt sich die Situation, dass sich im Straßenverkehr drei Sorten Autos treffen: 1. normale Kraftfahrzeuge 2. mit Sondersignalanlage (§38) ausgestattete Kraftfahrzeuge, die aber §35 niemals nutzen können (Notfallmanager Bahn, Notdienst Stadtwerke ...) 3. mit Sondersignalanlage (§38) ausgestattete Kraftfahrzeuge, die (situationsabhängig) §35 nutzen können (Feuerwehr, DRK, ASB ...) Dann ist da noch der gemeine Effekt, dass man den Fahrzeugen Typ 3 nicht ansieht, ob sie gerade berechtigt §35 nutzen oder unberechtigt bei eingeschalteter SoSi-Anlage Pommes holen. Zuletzt sein erwähnt, dass der Fahrzeugführer in Fahrzeugen vom Typ 1 meist Typ 2 nicht von Typ 3 unterscheiden kann. Was bedeutet das nun in der Realität? Für die Fahrer bedeutet der Unterschied nichts, da ein Gesetz des Rechtsstaates kein Gesetz der Physik abändern kann. So lange niemand zu einem Gericht bestellt wird ist somit alles egal. Und die Gerichte haben bereits geurteilt, dass wer ein KFZ mit §38 hat damit wohl auch §35 hat [1]. Wer hätte das gedacht, dass ein Gericht mal ein praxistaugliches Urteil spricht? Geschrieben von Daniel H. Der Politiker mag ja seine Immunität haben, aber was ist mit dem Fahrer? Immunität heißt nicht, dass man außerhalb aller Gesetze unterwegs ist ... [1] Natürlich wie immer unter Beachtung der Sicherheit des gesamten (Straßen-)Verkehrs. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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