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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Straßenverkehrsordnung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
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1. Notarzt
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Krankenhaus
1. Notarzt
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Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Krankenhaus
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Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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Feuerwehrdienstvorschrift
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2. Mitarbeiter
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaKritik an Blaulicht und Martinshorn110 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen753418
Datum09.02.2013 13:48      MSG-Nr: [ 753418 ]67228 x gelesen

Erstmal, ich bin keiner, der sich unnötig dafür entscheidet mit Signal zu fahren. Ich bin auch eher der Ansicht, dass es meist eher der GF der die Maschinisten ausbremsen muss als andersherum.

Geschrieben von Sebastian W.Jetzt mal ganz konkret Daniel, folgendes Beispiel:
- Euer HLF wird zu "Katze auf Baum" alarmiert, wir sind uns wohl einig, dass das weder 35 noch 38 StVO erfüllt.
- Du bist Maschinist, dein Einheitsführer sagt "wir fahren mit Gedöns!"
- Du wirst ihn sicherlich fragend anschauen und vielleicht nachhaken, aber nehmen wir an, er ist ein garstiger Mensch und bleibt dabei.


Das ist auf dem kleinen Dienstweg zu klären. Der GF sollte aufgrund seiner Ausbildung wissen, in welchen Fällen Sonderrechte und die Forderung nach freier Bahn notwendig sind um ein positives Einsatzergebnis zu erreichen. Ist der Maschinist der anderen Meinung, dann kann man kurz mal darüber diskutieren in dem man fragt auf welchen Teil der § 35 und 38 in der STVO sich seine Entscheidung bezieht. Ist es eine hohetliche Aufgabe? Um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden? Flüchtige Personen verfolgen wohl eher nicht, aber evtl. bedeutende Sachwerte zu erhalten? Das kann man ganz kurz klären, aber nur wenn man das ganze professionnel sieht und kein Rettungsrambo oder "Fahrgeiler Affe" ist.
Dass es die eine oder andere Heissdüse gibt, ist unbestritten. Das heisst aber nicht, dass der Maschinist nach gutdünken die Lampen anmachen kann oder nicht wenn er den GF nicht leiden kann oder er einfach gern mit Tröt fährt.

Ich weiss um die eng gesteckten Fälle, in denen uns diese besonderen Rechte zustehen. und nur um das geht es mir, nicht unnötig mit Blaulicht und Signalhorn durch die Gegend zu fahren.

Da das Thema hier aber im Bereich "Rettungsdienst" abgelegt ist: Auf einem RTW ist der RS der Fahrer, der RA der Transportführer. Es soll ab und an mal vorkommen, das der Patient auf der Trage nicht ganz so fit ist oder aufgrund seiner Erkrankung/Verletzung demnächst evtl. vital gefährdet sein kann. Hier entscheidet der RA einen NA hinzuziehen (falls dieser nicht direkt dazu alarmiert wurde) oder den Pat. schnellstmöglich einem Arzt zuzuführen, da die Fahrstrecke in das nächste geeignete KH für den Pat. einen deutlichen Zeitvorteil gegenüber der Wartezeit auf den NA bringt. Daher sagt der RA dem RS dass er mit Signal in das nächste geeignete KH fahren soll (der RA sollte wissen, welche Klinik dieses Kriterium erfüllt).
Er gibt die Rückmeldung an die Lst. dass er den Pat. aufgenommen hat und mit Signal ohne Arztbegleitung z.B. zur Lyse in die Stroke Unit fährt. Bist Du der Meinung, dass der RS trotzdem entscheiden kann ohne Signal und Verwendung der Sonderrechte zu fahren? Denkst Du nicht, dass der RA aufgrund seiner Ausbildung einen Informationsvorsprung gegenüber dem RS hat und der RS deshalb besser dran wäre die Anweisung seines Transportführers zu befolgen?

Das selbe trifft nun eben auch auf den Maschinisten und seinen Einheitsführer zu. Nicht jeder Maschinist hat die Qualifikation zum GF, und nicht jeder GF hat die Qualifikation zum MA. Nur ist beim GF eben auch die Frage nach Sonder- und "Wegerechten" ein Thema in der Ausbildung, beim Maschinist wurden bisher jedoch keine Inhalte über die Abarbeitung von Einsätzen, Führungsvorgang und Entscheidungsfindung vermittelt.

Zurück zur STVO. Gesetze werden durch die Judikative interpretiert um Recht zu sprechen. Kein Gesetz beschreibt im Text bis ins kleinstmögliche Detail alle Rechtsfragen die auftreten können. Deshalb gibt es unzählige Kommentare zu Gesetzestexten, die im Grunde nur eines sind: Die Meinung des Juristen der den Kommentar dazu geschrieben hat. Genauso wie deine Gesetzesauslegung nichts anderes ist wie deine Meinung über den Sinn und die Aussage des Gesetzestextes. Wie ein Rechtsspruch eines Richters am Ende aussieht ist nicht nur durch den Gesetzestext bestimmt, sondern in einem großen Bereich dadurch wie der Richter das Gesetz auslegt.
Wenn dem nicht so wäre bräuchte man keine Anwälte, denn die versuchen den Richter mit ihren Argumenten und Hinweisen zu beeinflussen in welche Richtung er sein Urteil fällt. Wäre das Gesetz nur so auszulegen wie der Text es hergibt, dann wäre nach der Beweisaufnahme durch die Ermittlungsbehörden wohl kein Verfahren notwendig. Schuld ist Schuld und dafür gibt es diese und jene Strafe. Der Gesetzgeber hat ja auch einen Spielraum in der Schwere der Bestrafung offen gelassen, wie der Richter dies ausnutzt ist ebenfalls abhängig von der Meinung, die dieser sich durch die Anklage des Staatsanwalts, die Beweise, die Befragungen von Zeugen und des/der Beschuldigten sowie die Verteidigung durch den Anwalt, bildet. Also alles bis zu einem gewissen Grad eine Frage der eigenen Beurteilung der Sachlage.

Da Gesetze, wie gesagt, nicht alles bis zum kleinsten I-Tüpfelchen ausformulieren, oder auch nicht alle möglichen Fälle oder Umstände beachten, gibt es darunter weitere Regelungen, die diese Fälle beschreiben und präzisieren. Aber das brauche ich dir eigentlich nicht zu sagen. Diese Vorschriften oder Regelungen, wird sich der Richter zu seiner Urteilsfindung zu Nutze machen und schauen ob er denn genauere Hinweise findet. Dabei kann es sich auch z.B. um eine Feuerwehdienstvorschrift als anerkannte Regel der Technik handeln. Die Nichtbeachtung einer FwDV kann unter Umständen auch die Schuldfrage klären, z.B. Atemschutzüberwachung nach FwDV 7 bei einem Atemschutznotfall. Die FwDV 7 ist kein Gesetz, kann aber zu einer Urteilsfindung hinzugezogen werden.

Ich hab nie Jura studiert, deswegen bitte ich die eine oder andere falsche Benennung zu entschuldigen.

Im Endeffekt will ich damit sagen, das Gesetz ist meist nicht der abschliessende Text, sondern eine Regel die eine Grundordnung darstellt, welche durch weitere Vorschriften spezifiziert werden. Deshalb kennt die STVO wahrscheinlich auch den Einheitsführer nicht. ;-)

Geschrieben von Sebastian W.Was tust du? Nehmen wir mal an, es passiert gar kein Unfall, ihr werdet lediglich von einem aufmerksamen Mitbürger "angelappt".

Tja, da warte ich dann mal auf den ersten Bürger, der die Einsatzberichte seiner örtlichen Feuerwehr verfolgt und bei jedem BMA-Fehlalarm die Feuerwehr anzeigt...

Geschrieben von Sebastian W.Fall 1: Du fährst mit, weil es der Chief gesagt hat. Das Ticket zahlst du! Und zusätzlich zu dem recht läppischen Tarif für den Sondersignal-Missbrauch (afaik 20,- Euro) zahlst du weiterhin für jedes auf der Anfahrt verwirklichte Straßenverkehrsdelikt, das du im Glauben an deine Sonderrechte begangen hast. Gerade rote Ampeln werden da richtig unschön. Der Verweis auf irgendeinen Beifahrer und dessen Befehle hauen dich da nicht raus, die StVO gilt für den Fahrer!


Tja, siehe oben: BMA. Im Endeffekt stellt sich heraus, dass es sich nur um eine Fehlauslösung durch Bauarbeiten handelte. Huch, jetzt hab ich plötzlich Sonder- und "Wegerechte" eingesetzt obwohl es z.B. keine Gefährdung für Menschenleben gab, keine bedeutenden Sachwerte zu erhalten waren und auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. Werd ich jetzt angezeigt, weil ich mit Sondersignalen gefahren bin? Wohl eher nicht, denn ich musste aufgrund der Alarmmeldung davon ausgehen, dass die Gründe für eine Benutzung von Sonder- und Wegerecht vorlagen und habe dies nach bestem Wissen und Gewissen in meine Entscheidung einfliessen lassen. Wäre dem nicht so, dann hätte die Feuerwehr, der rettungsdienst und die Polizei wohl ziemlich oft ein Problem was Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen und Parken im absoluten Halteverbot angeht...

Die Frage ist, ist das ein rechtfertigender Notstand, da ich aufgrund meiner Informationen davon ausgehen musste, dass die für §35 und §38 STVO notwendigen Umstände vorlagen, und nach bestem Wissen und Gewissen und Abwägung der Verhältnismässigkeit der Mittel die Entscheidung zur Verwendung von Sonder- und "Wegerechten" gefällt habe?

Ich gehe immer davon aus, dass Einsatzfahrten immer unter Berücksichtigung der Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. So halte ich es als GF und als MA sowie als Transportführer oder Fahrer eines Rettungswagens. Für mich bedeutet das aber auch, dass die Verwendung des Signalhorns verhältnismäßig sein muss...

Geschrieben von Sebastian W.Fall 2: Du fährst ohne, und lässt den da vorne rechts halt toben. Der versucht, dir danach ein Diszi anzuhängen, weil du nicht spurst. Was meinst du, wie wird das ausgehen, wenn du nachweislich einen Befehl verweigert hast, der dich zu einem rechtswidrigen Handeln veranlassen sollte?

Ganz ehrlich, wenn ich mich mit dem GF nicht einigen kann, da ich ihn oder er mich nicht davon überzeugen kann, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Sonder- und Wegerechten bestehen oder auch nicht, dann steige ich eben aus und jemand anderes soll fahren. Oder anders herum...

Geschrieben von Sebastian W.Und jetzt erklär mir bitte nochmal, warum in deinen Augen der GF über die Nutzung von Sonderrechten/-signalen eine positive Entscheidungsbefugnis haben sollte.

Siehe oben: Informationsvorsprung aufgrund der Qualifikation. Der Notarzt kann ebenso eine Sondersignalfahrt anordnen, kann ich die dann auch verweigern?


Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber ich bekomme sogar von der Leitstelle in meiner beruflichen Tätigkeit gesagt, ob ich mit oder ohne in den Einsatz fahre, die ist mir weisungsbefugt. In meiner FF sieht es da wieder anders aus, aber soll ich den Disponenten in Frage stellen, der gerade eben mit dem Betroffenen abgeklärt hat warum wir da jetzt hinfahren müssen?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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 06.02.2013 11:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 06.02.2013 11:55 Cars7ten7 L.7, Mainz
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 06.02.2013 21:29 Patr7ici7a K7., Kelkheim  
 08.02.2013 00:25 Seba7sti7an 7W., Linden  
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 08.02.2013 22:37 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.02.2013 22:58 Mark7us 7B., Saarbrücken
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 08.02.2013 23:08 Mark7us 7B., Saarbrücken
 08.02.2013 23:14 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.02.2013 00:29 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 09.02.2013 01:02 ., Ergolding
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 08.02.2013 23:10 Dani7el 7H., Schriesheim
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 08.02.2013 23:07 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
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 09.02.2013 13:48 Dani7el 7H., Schriesheim
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 10.02.2013 16:44 Dani7el 7H., Schriesheim
 11.02.2013 16:10 Seba7sti7an 7W., Linden
 11.02.2013 18:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 12.02.2013 00:28 Seba7sti7an 7W., Linden
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 12.02.2013 23:14 Seba7sti7an 7W., Linden
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 09.02.2013 14:14 Uwe 7S., Bürstadt
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 09.02.2013 14:58 Dani7el 7H., Schriesheim
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 09.02.2013 16:01 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.02.2013 16:39 Dani7el 7R., Peine
 09.02.2013 16:43 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.02.2013 16:49 Dani7el 7R., Peine
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 09.02.2013 16:48 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.02.2013 12:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 12.02.2013 11:14 Seba7sti7an 7W., Linden
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 09.02.2013 17:05 Mark7us 7B., Saarbrücken
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 04.03.2013 15:59 Cars7ten7 S.7, Linnich  
 04.03.2013 17:57 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 04.03.2013 18:06 Cars7ten7 S.7, Linnich

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