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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auskunft gegenüber der Polizei | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 753173 | ||
Datum | 07.02.2013 07:33 MSG-Nr: [ 753173 ] | 2907 x gelesen | ||
Hallo Jochen, also ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen : wenn Euch sowas auffällt, gebt das an den Einheitsführer oder den Einsatzleiter weiter, dass ihr wahrgenommen habt, dass es im Fzg. nach Alkohol riecht. Der GF/ZF/EL kann das an die Polizei weitergeben, er kann ja sagen "meine Mannschaft haben Alkoholgeruch im Auto festgestellt." Das wir das "müssen", würde ich erstmal verneinen. Ob wir das dürfen, da würde ich sagen ja. Denn den Geruch von Alkohol ist in diesem Fall nichts, das wir nur durch die Ausübung unsere Tätigkeit als FM(SB) bemerken. Das kann ein Ersthelfer ebenso bemerken. Aber sicher bin ich in meinen Ausführungen nicht zu 100 %. Wenn du die Polizei frägst, die wird sagen, ja ist okay, denn sie will ja solche Auskünfte (was auch nicht schlimm ist im vorliegenden Fall). Ansonsten wäre es eine Rechtsstelle , die sich mit Feuerwehrrecht beschäftigt, z.B. beim IM, das richtige. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | ||||
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