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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAuskunft gegenüber der Polizei6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg753173
Datum07.02.2013 07:33      MSG-Nr: [ 753173 ]2907 x gelesen

Hallo Jochen,

also ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen :
wenn Euch sowas auffällt, gebt das an den Einheitsführer oder den Einsatzleiter weiter, dass ihr wahrgenommen habt, dass es im Fzg. nach Alkohol riecht. Der GF/ZF/EL kann das an die Polizei weitergeben, er kann ja sagen "meine Mannschaft haben Alkoholgeruch im Auto festgestellt."
Das wir das "müssen", würde ich erstmal verneinen. Ob wir das dürfen, da würde ich sagen ja.
Denn den Geruch von Alkohol ist in diesem Fall nichts, das wir nur durch die Ausübung unsere Tätigkeit als FM(SB) bemerken. Das kann ein Ersthelfer ebenso bemerken.
Aber sicher bin ich in meinen Ausführungen nicht zu 100 %.
Wenn du die Polizei frägst, die wird sagen, ja ist okay, denn sie will ja solche Auskünfte (was auch nicht schlimm ist im vorliegenden Fall). Ansonsten wäre es eine Rechtsstelle , die sich mit Feuerwehrrecht beschäftigt, z.B. beim IM, das richtige.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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 07.02.2013 07:17 Joch7en 7S., Sinsheim
 07.02.2013 07:33 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 07.02.2013 08:38 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 07.02.2013 08:01 Joch7en 7L., Schwäbisch Hall
 07.02.2013 09:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2013 14:08 Joch7en 7S., Sinsheim

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