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Kreisbrandrat
RubrikSonstiges zurück
ThemaLöschwasservorrat27 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)752894
Datum03.02.2013 23:36      MSG-Nr: [ 752894 ]11313 x gelesen

Hallo Alexander,
Geschrieben von Alexander R.Warum brauche ich überhaupt einen weiteren Löschwasservorrat, wenn wir Fließgewässer, Mühlenteich und Löschfahrzeuge haben?
Eine funktionierende Löschwasserversorgung ist Voraussetzung für die bauordnungsrechtlich sicherzustelenden wirksamen Löscharbeiten. Zur Beurteilung der "ausreichenden" Löschwasserversorgung werden in BY in der Regel das vorgenannte Merkblatt oder das DVGW-Arbeitsblatt W405 herangezogen, ggf. die Industriebaurichtlinie oder exotischerweise das Ermittlungs- und Richtwertverfahren.
Die Tanks der Löschfahrzeuge sind kein Löschwasservorrat sondern nice to have, sie überbrücken nur die Zeit, bis die richtige Löschwasserversorgung (wo auch immer) angezapft ist.
Der Mühlenteich wurde als Löschwasservorrat wohl im Brandschutznachweis angegeben und könnte nach dem vorgenannten Merkblatt, vorbehaltlich weiterer objektspezifischer Informationen und Angaben, wohl als Objektschutz angerechnet werden.
Das Fließgewässer ist nach Merkblattangaben wohl nicht mehr im Löschbereich, nach DVGW könnte es evtl. als Löschwasserentnahmestelle dazuzählen.
Also, Geschrieben von Alexander R.Warum brauche ich überhaupt einen weiteren Löschwasservorrat, ...?
Vielleicht ist der Mühlenteich feuerwehr-gefühlt zu weit weg? Warum, das weiß der Geier. Oder derjenige, der die Auflage im Baugenehmigungsbescheid gestellt hat. Vielleicht verweist derjenige, wenn er es nicht weiß (obwohl er es bauflagt hat!) auf den KBR, dann sollte es der wissen und begründen können. Wissen es beide nicht, dann kann es das Gericht wohl nach intensiver Befragung der Beteiligten rausfinden. Und dann kann es Hopp oder Topp rausgehen.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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