Geschrieben von Martin G.Also würde die Wehrleitung aus Wehrleiter, Jugendwart und Gerätewart
Wer als Wehrführer gewählt werden darf steht ja in § 13 ThürFwOrgV. Bedeutet er muß eine Mindestqualifikation haben. Die Stellv. sollen ihn ja bei Abwesenheit ersetzen, vermutlich auch ein Fall der Einsatzleitung (hier werde ich aber aus den Thüringer Gesetzen nicht so richtig schlau).
Demzufolge sollten die Stellv. die gleiche Qualifikation haben. Das Jugendwart oder Gerätewart aber schon eine ZF- oder gar VF-Ausbildung haben erscheint mir aber sehr unwarscheinlich. Je nach Größe der Wehr haben JW und GW ja sehr umfangreiche Aufgaben und sind gut ausgelastet, das sie auch noch in der Wehrführung mitarbeiten sollen macht da wenig Sinn.
Gruß Ralf
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert
Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)
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