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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Feuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWer gehört in eine Wehrleitung9 Beiträge
AutorFeli8x J8aco8b W8., Ritschenhausen / Thüringen752592
Datum01.02.2013 10:54      MSG-Nr: [ 752592 ]3409 x gelesen

Hallo zusammen,

bei uns besteht die Wehrführung laut Satzung der Gemeinde aus Ortsbrandmeister, Stell. Ortsbrandmeister, Jugendwart, und 3 von den Kameraden Gewählten Vertretern dem sog. Feuerwehrausschuss. Der Jugendwart wird laut Satzung vom Ortsbrandmeister vorgeschlagen und durch den Bürgermeister ernannt.
Der Gerätewart ist bei uns auch Mitglied der Wehrführung da er einer der 3 Kameraden des FW-Ausschusses ist.

Das ThürBKG und die ThürFwOrgVO sagen zu dem Thema leider nicht soviel aus, ausser das die Führung der FW dem Orts.- bzw. Standbrandmeister unterliegt der von den Kameraden gewählt wird. In Gemeinden mit Ortsteilfeuerwehren können zur Führung dieser Wehrleiter bestellt werden, aber die Gesamtleitung obliegt Trotzdem dem Orts.- bzw. Standtbrandmeisters. Sobald der Ortsbrandmeister Hauptamtlich angestellt ist wird er nicht mehr Gewählt sonder vom Bürgermeisterbestellt.
Was den Rest angegeht haben die Gemeinden da freie Hand wie sie es Regeln und in ihrer Satzung niederschreiben, das fängt schon bei den Wahlperioden der Ortsbrandmeisterwahl an.

Gruß aus dem Süden von Thüringen,
Felix

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