Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wer gehört in eine Wehrleitung | 9 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 752590 |
Datum | 01.02.2013 10:28 MSG-Nr: [ 752590 ] | 3553 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Hallo Martin,
bei uns(Sachsen) ist der Jugendwart laut (unserer) Satzung im Feuerwehrausschuss. Der Gerätewart ist weder in der WL noch im FWA. Er arbeitet aber natürlich eng und beratend mit dem WL zusammen.
Der oder die stv. WL werden ebenfalls von der Mannschaft gewählt und müssen die gleichen fachlichen Vorraussetzungen(ZF, LdF) haben wie der WL, da diese den WL ja in seiner Abwesenheit vertreten.
Siehe hier: § 12 Mustersatzung für Sachsen
Ich "denke" mal, das sollte für euren Freistaat identisch sein.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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