Moin!
Geschrieben von Martin G.Gibt es eigentlich eine Vorschrift bzw. ein Gesetz wo genau deklariert ist, wie eine Wehrleitung aufzustellen ist und aus welchen und wie vielen Personen diese besteht? Da kann ich nur mit "ich hoffe!" antworten.
Da die ThürFwOrgVO zur Zusammensetzung einer Wehrleitung (nach zügigem Drüberlesen) nix hergibt, sollte das in der kommunalen FW-Satzung geregelt sein.
Gruß Jan
... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!
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