Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade/ Qualifikationen | 56 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752560 |
Datum | 01.02.2013 06:15 MSG-Nr: [ 752560 ] | 23301 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Josef L.Mittlerweile ist der Freiwillige Feuerwehrmann Ehrenbeamter der Gemeinde. Wo?
Das mag für diverse Führungsfunktionen gelten, lange aber nicht für jeden.
Geschrieben von Josef L.Soweit trifft "eigentlich" das Beamtenrecht zu. Mit einfachem/mittlerem/gehobenem/höherem Dienst. Das Beamtenstatusgesetz gibt den Ländern die Grundlage, Ehrenbeamtenverhältnisse "abweichend von den für Beamtinnen und Beamte allgemein geltenden Vorschriften" zu regeln. In den meisten Ländern sind z.B. die Laufbahnvorschriften ausdrücklich nicht auf Ehrenbeamte anwendbar (wozu auch?).
=> Dienstgrade in der FF und der BF sind schlicht und ergreifend nicht zu vermischen.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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