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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrade/ Qualifikationen | 56 Beiträge | ||
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 752554 | ||
Datum | 01.02.2013 01:07 MSG-Nr: [ 752554 ] | 23388 x gelesen | ||
Grundsätzlich ist das ein ganz brisantes Thema, an das sich, soweit mir bekannt ist, in Deutschland bzw. in einem Bundesland noch niemand heran gewagt hat. Dies hat auch historische Gründe. Mittlerweile ist der Freiwillige Feuerwehrmann Ehrenbeamter der Gemeinde. Soweit trifft "eigentlich" das Beamtenrecht zu. Mit einfachem/mittlerem/gehobenem/höherem Dienst. Die Stellenbeschreibungen zwischen freiwilligen und hauptberuflichen Kräften sind jedoch verschieden. Während der FF-Brandmeister ein ausgesprochener Führungsdienstgrad ist, ist das bei der BF eher der "ausgelernte Azubi". Insgesamt führt das zu verschiedenen Erscheinungen (denn gerade die "höheren Führer der FF" sind ja wieder bedeutend schlechter ausgebildet). In Bayern kann, soweit ich weiß, jeder im (gehobenen) Führungsdienst einer BF/Ständigen Wache die Einsatzleitung vor Ort übernehmen. Insgesamt ist alles "ein großes Theater". War aber in den Vereinigten Staaten schlimmer: sh. Brevet-Ränge Insgesamt zählen aber aus meiner Erfahrung folgende Stufen an Wissen: Ungelernter Geselle Meister Ingenieur UND die entsprechenden Jahre an ERFAHRUNG (auch bei der Feuerwehr). Dann gibt es noch das Mandat: Wer als Gewählter einen Bereich vertritt, hat eine entsprechende "Amtswürde" - oder wie auch immer.... Einen wirklich passenden Lösungsansatz kenne ich nicht. | ||||
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