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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDekontamination nicht FW-BOS7 Beiträge
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz752539
Datum31.01.2013 23:04      MSG-Nr: [ 752539 ]1734 x gelesen

Geschrieben von Manuel S.Wird in RLP die Polizei nicht aufgrund ebenfalls vorliegender eigener Rechtsgrundlage nachdem Landes-Polizeigesetz tätig? [1] Ja, auch in RLP


Geschrieben von Manuel S.Aber auch in RLP dürfte es Aufgabe der Polizei sein Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. [2] Der Gefahren-Begriff ist im Prinzip der selbe. Im LBKG ist die Gefahr allerdings durch §1Abs1 soweit spezifiziert, dass andere Rechtsvorschriften zurücktreten.

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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 31.01.2013 19:16 Cars7ten7 L.7, Mainz
 31.01.2013 21:11 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.01.2013 21:26 ., Dortmund
 31.01.2013 22:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.01.2013 23:04 Stef7an 7J., Birlenbach
 01.02.2013 06:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.02.2013 10:40 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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