Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dekontamination nicht FW-BOS | 7 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 752539 |
Datum | 31.01.2013 23:04 MSG-Nr: [ 752539 ] | 1734 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Manuel S.Wird in RLP die Polizei nicht aufgrund ebenfalls vorliegender eigener Rechtsgrundlage nachdem Landes-Polizeigesetz tätig? [1] Ja, auch in RLP
Geschrieben von Manuel S.Aber auch in RLP dürfte es Aufgabe der Polizei sein Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. [2] Der Gefahren-Begriff ist im Prinzip der selbe. Im LBKG ist die Gefahr allerdings durch §1Abs1 soweit spezifiziert, dass andere Rechtsvorschriften zurücktreten.
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst
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