Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Massenaustritt, der nächste Fall: Ruppichteroth | 74 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 752369 |
Datum | 31.01.2013 08:48 MSG-Nr: [ 752369 ] | 27842 x gelesen |
Infos: | 15.05.13 Bericht und Reaktionen auf broeltal.de 01.02.13 Feuerwehrstreit: Weitere Kritik am Wehrführer 01.02.13 Feuerwehr von Ruppichteroth: 30 Männer quittieren den Dienst 01.02.13 Christoph Müller (ehemalige Sicherheitsbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Ruppichteroth) stellt seine Sicht dar
|
Geschrieben von Florian B. mit Hervorhebung durch Uwe S.Autofahren darf ich mit bis zu 0,5 Promille
Einerseits wäre zu beachten, dass die bekannte Grenze von 0,5 Promille nur die gesetzlich definierte absolute Grenze ist wogegen im Einzelfall eine Fahrtüchtigkeit schon vor Erreichen dieser Grenze verneint werden kann und außerdem könnte ich mir noch vorstellen (bzw. würde sogar erwarten), dass in der - uns allen nicht bekannten - Nutzungsvereinbarung Gemeine<>FA die 0,0 Promille vorgeschrieben ist.
Geschrieben von Florian B.§ 15 (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Und wo steht da jetzt was von 0,0 Promille? Einmal abgesehen von der Tatsache, dass der Referenzwert eines Erwachsenen so weit ich in Erinnerung habe bei 0,05 Promille liegt sehe ich dort explizit keine 0,0-Promille-Grenze festgeschrieben und würde ein Abweichen vom 0,05-Promille Referenzwert im Einzelfall unter Beachtung des konkreten Einsatzbereiches nicht pauschal ablehnen.
Geschrieben von Florian B.Also geht es in meinen Augen durchaus das man seine 1-2 Glas Bier / Wein trinkt, nach Hause fährt und trotzdem nicht in den Einsatz geht.
Das habe ich nicht bestritten. Ich hatte nur darauf hingewiesen, dass die sachlich richtige Aussage eines FA(SB) "ich bin wegen Alkohol im Blut nicht zum Einsatz gekommen" dennoch möglicherweise an anderer Stelle zu Problemen führen kann.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|