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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Flughafen BER. - keine rettungsdienstliche Versorgung geplant | 74 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 750953 | ||
Datum | 18.01.2013 23:18 MSG-Nr: [ 750953 ] | 14552 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Frankfurt hat eine eigene Flughafenklinik, die es nach derzeitigem Stand in BER nicht geben soll. Die Flughafenklinik kennt aber keine echte stationäre Aufnahme und ist eher bei leichten Fällen eine Zwischenstation. Sie ist also mehr eine große ärztliche Praxis mit NEF und RTW-Station. Schwere Fälle werden direkt aus dem Gelände heraus in ein öffentliches Krankenhaus transportiert... Warum plant manin BER nicht eine ärztliche Praxis am Flughafen? Arbeit wird es geben... Geschrieben von Felix H. Angenommen genau DANN passiert dieser von dir prognostizierte MANV500, dann ist der RD sicher NICHT in der Lage, den in irgend einer Art und Weise abzuarbeiten. Die 2 RTw sind beim MANV 500 wurst, das schrieb ich auch schon... Aber ein Flughafen sollte eine Abteilung besitzen, die sich mit dem medizinischen Teil eines MANV 500 auskennt und die Grundlagen stemmen kann. D.h. man braucht sowieso Fachkräfte zu dem Thema, die auch bei Bedarf greifbar sind. Das spricht für eine starke Fluhghafenfeuerwehr und einen kompetenten Flughafenrettungsdienst. Geschrieben von Felix H. Deshalb ist es im Sinne der Versorgungssicherheit durchaus sinnvoll, den Patienten an einen öffentlichen Regel-RTW zu übergeben Nochmal: Weil uns als Steuerzahler die Wirtschaftlichkeit einer privatwirtschaftlichen Firma wichtig ist, möchten wir die medizisch ungünstige Umlagerung uns schön reden? Geschrieben von Felix H. Möglichkeit zwei wäre natürlich, den Besatzungen der nächsten Regel-Wache eine Flughafenausbildung zu verpassen (fahren, etc...), und dann bei Verlassen des Werksgelände eines Flughafen-RTW's einen Regel-RTW als "Wachbesetzung" zu alarmieren. Aber wie das dann abgerechnet werden soll möchte ich gerne mal wissen. Und warum verlange ich dann nicht einfach, daß der Flughafen ausreichend RTW vorhält? Also soll lieber der Steuerzahler die Sonderausbildung zahlen? Also stellen wir fest: Umlagern ist kein ernsthaftes Problem und kann beliebig oft durchgeführt werden. Kostet auch keine Zeit. Wirtschaftliche Betrachtungen sind weit wichtiger als alles andere. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen auf keinen Fall mit Pflichten belastet werden. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
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